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Rückkehr zu den Grundanforderungen fürs Planen und Bauen

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Bundeskammerversammlung verabschiedet Erklärung für mehr Spielraum und Innovation beim Planen und Bauen

Das Planen und Bauen ist gegenwärtig überfrachtet von Richtlinien, Normen und privatrechtlichen Anforderungen.

Verstärkt wird diese Entwicklung durch die aktuell steigenden Bau- und Bodenpreise, aber auch durch Material- und Fachkräftemangel. Hierdurch wird es deutlich erschwert, die Ziele der Bundesregierung zu erreichen: die Schaffung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Für die dringend notwendige Wende beim Bauen ist mehr Bewegungsfreiheit für innovative planerische Konzepte erforderlich. Hierfür muss das Bauen vereinfacht werden.

Den originären Schutzzielen der Bauordnungen muss selbstverständlich entsprochen werden. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Es sollte aber die Möglichkeit eröffnet werden, von der zwingenden Beachtung der sogenannten technischen Baubestimmungen dann absehen zu können, wenn Bauherr und Architekt oder Ingenieurin dies ausdrücklich vereinbaren. Um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen, sollte dieser Ansatz - derzeit unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ diskutiert - allerdings nur bei sachkundigen Bauherren gelten, die keine Verbraucher sind.

Flankiert werden muss dies durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die bestimmt, dass ein Mangel der Planung und Bauausführung in diesen Fällen nicht allein deshalb vorliegt, weil die technischen Baubestimmungen und darüber hinaus gehende „anerkannte Regeln der Technik“ nicht oder nicht vollständig beachtet wurden.

Die 96. Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer

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Zentrale Anlaufstelle für digitale Bauanträge in Niedersachsen gestartet

Übersicht von 100 elektronischen Bauantragsverfahren Niedersachsen treibt die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren weiter voran: Zum Jahresende stellen 100 Bauaufsichtsbehörden ihre elektronischen Bauantragsverfahren vollständig bereit, weitere Kommunen folgen in Kürze. Bauanträge und erforderliche Mitteilungen können damit landesweit vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden.
Richtlinie veröffentlicht

Niedersächsisches Ministerialblatt Dezember 2025

Richtlinien zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen, über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung und über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“ veröffentlicht.