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Digitalbonus nutzen

| Fachmeldungen aktuell

Wirtschaftsministerium unterstützt freie Planungsbüros beim digitalen Bauen

Aus dem Sondervermögen Digitalisierung fördert das Land Niedersachsen die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit zur digitalen Transformation von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Hierunter fallen auch kleine freiberufliche Planungsbüros im bereich des digitalen Bauens mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.

Unter den Investitionsbegriff fallen Beschaffungen, deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Zuwendungsfähig sind:

  • Investitionen in Hard- und Software zur Einfühung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro/Brutto überschritten wird.
  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. es wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und von bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen gewährt. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Finanzierungskosten
  • Leasing oder Mieten
  • IKT-Grundausstattung
  • Investitionen, wenn sie nicht zu einem Digitalisierungsfortschritt im Bereich der Arbeits- oder Produktionsprozesse oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen.
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 3.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Die für die Antragsstellung und den Verwendungsnachweis nötigen Vordrucken sind auf der Seite der NBank zu finden.

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen.html

 

Kontakt
Marlies John
Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
Kontakt
Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
+49 511 28096-60

Zentrale Anlaufstelle für digitale Bauanträge in Niedersachsen gestartet

Übersicht von 100 elektronischen Bauantragsverfahren Niedersachsen treibt die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren weiter voran: Zum Jahresende stellen 100 Bauaufsichtsbehörden ihre elektronischen Bauantragsverfahren vollständig bereit, weitere Kommunen folgen in Kürze. Bauanträge und erforderliche Mitteilungen können damit landesweit vollständig digital eingereicht und bearbeitet werden.
Richtlinie veröffentlicht

Niedersächsisches Ministerialblatt Dezember 2025

Richtlinien zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen, über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung und über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Wohnen und Pflege im Alter“ veröffentlicht.