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Schlichtung

Es passiert nicht oft und ist nicht schön, aber es kommt vor: Differenzen zwischen dem Architekten und seinem Auftraggeber. Der Gang zum Gericht ist schnell beschritten, doch ein Gerichtsverfahren kann teuer werden – für beide Seiten – und lange dauern.

Die Architektenkammer Niedersachsen bietet den Parteien eine effektive Alternative: Die Schlichtung. Sie kann helfen, Streitfälle in einem unkomplizierten Verfahren schnell, fachkundig und kostengünstig beizulegen.

Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen dauert es vom Antrag auf Schlichtung bis zum Verhandlungstermin häufig nicht länger als zwei Monate. Es gibt meist nur einen Termin, bei dem der Streitfall dargestellt, erörtert und – in 99 Prozent der Fälle – endgültig beigelegt wird.

Durch die Besetzung des Ausschusses mit einem Richter und zwei erfahrenen Architekten als Beisitzern, von denen einer im Regelfall öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, kann der Streitfall nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich beurteilt werden, ohne dass ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

Der Schlichtungsausschuss ist von der Architektenkammer unabhängig und vom Niedersächsischen Justizministerium anerkannt. Er unterliegt keinen Weisungen. Diese Unabhängigkeit spiegelt sich auch in der Besetzung des Ausschusses mit einem Richter und den fachkundigen Beisitzern wider. Für Streitfälle, an denen Verbraucher beteiligt sind, kann auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen Beisitzer bestimmen.

Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren liegen vielfach niedriger als die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Das ist möglich, weil auf bürokratische Formalien verzichtet werden kann, nicht zwingend ein Rechtsanwalt erforderlich ist und keine Sachverständigen einbezogen werden müssen. Verbraucher zahlen sogar nur 50 Prozent der normalerweise vorgesehenen Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

Bauherrenberatung

Als Bauherr, der mit einem Architekten baut, können Sie bei Fragen, die die Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten betreffen, die Rechtsberatung der Architektenkammer Niedersachsen kontaktieren. Insbesondere bei der Gestaltung eines Architektenvertrages oder bei der Vereinbarung der Honorare können Fragen auftreten, bei denen wir Ihnen gerne weiterhelfen.

Die Juristen Markus Prause und Gavin Ennulat stehen Ihnen als fachkundige Ansprechpartner im täglichen Wechsel zur Verfügung. 

Tel. 0511 28096-33
montags bis freitags
9 bis 12 Uhr
Fax 0511 28096-39
rechtswesen@aknds.de

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34