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Das Risiko des Schweigens

| Kammer aktuell

Kammer-Cappuccino thematisierte den „Mut zur Rüge“ in Vergabeverfahren

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Mit einem hochgehaltenen Heißgetränk begann der Kammer-Cappuccino im Februar – doch die Botschaft war alles andere als gemütlich: Vergabeverfahren müssen fairer, transparenter und mittelstandsgerechter werden und Architektinnen und Architekten sollten sich dabei nicht länger scheuen, Fehler offen zu benennen. Unter dem Titel „Mut zur Rüge“ diskutierten der Oldenburger Architekt und Regionalvertreter Horst Gumprecht und der Vergaberechtler Lars Mörchen darüber, warum die Rüge kein Störfall, sondern ein unverzichtbares Instrument professioneller Selbstbehauptung ist.

Vergabeverfahren prägen den Planungsalltag – und sie prägen, wer bauen darf und wer nicht. Zu oft erleben Büros unrealistische Fristen, überzogene Referenzanforderungen oder Zuschlagskriterien, die Qualität zugunsten des niedrigsten Preises verdrängen. „Das Vergaberecht ist für alle Beteiligten ein Dickicht“, sagte Gumprecht, doch dieses Dickicht dürfe nicht länger als Ausrede dienen, problematische Verfahren widerstandslos hinzunehmen. Es gehe um mehr als Einzelaufträge: Es gehe um faire Wettbewerbe, um den Erhalt einer vielfältigen Planungslandschaft und um die Qualität der gebauten Umwelt.

Rechtsanwalt Lars Mörchen, Justiziar der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, machte deutlich, dass die Rüge genau hierfür das richtige Mittel ist. Sie sei kein Angriff, sondern „im Grunde wie ein Widerspruch: kostenfrei, frühzeitig und konstruktiv“. Wer rügt, hilft nicht nur sich selbst, sondern auch dem öffentlichen Auftraggeber – insbesondere bei fördermittelgebundenen Projekten, bei denen ungeheilte Vergabefehler später zu empfindlichen Kürzungen führen können. Die Rüge ist damit auch ein Beitrag zur Rechtssicherheit öffentlicher Bauvorhaben.

Ein Kernproblem bleibt der schleichende Abschied von der losweisen Vergabe. Wenn öffentliche Auftraggeber große Gesamtpakete ausschreiben oder Referenzen verlangen, die realistisch nur Großbüros erfüllen können, wird der Mittelstand systematisch verdrängt. Mörchen verdeutlichte dies am Beispiel eines Feuerwehrgerätehauses: Mehrere nahezu identische Referenzen zu verlangen, sei für die meisten Büros schlicht lebensfremd – und vergaberechtlich fragwürdig. Solche Praktiken verengen den Markt künstlich und widersprechen dem Geist des Vergaberechts.

Gumprecht berichtete, dass sachlich formulierte Rügen in seiner Praxis häufig zu konstruktiven Ergebnissen geführt hätten. Verfahren seien überarbeitet und neu eingestellt worden – ohne negative Folgen für das Verhältnis zur öffentlichen Hand. Entscheidend sei eine klare, fachlich fundierte Argumentation. Wer höflich, aber bestimmt auf Mängel hinweise, handele nicht destruktiv, sondern verantwortungsvoll.

Gleichzeitig warnte Mörchen vor den Risiken des Schweigens. Wer erkennbare Vergabeverstöße nicht innerhalb von zehn Kalendertagen rügt, riskiert Präklusion – und verliert damit seine Rechte in einem späteren Nachprüfungsverfahren. Wegschauen ist deshalb keine Option, sondern eine strategische Sackgasse.

Besonders deutlich positionierten sich beide beim Verhältnis von Preis und Leistung. Planungsleistungen dürfen nicht auf einen Preiswettbewerb reduziert werden. Die besonderen Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) existieren gerade, um die planerische Qualität stärker zu gewichten. Wenn Auftraggeber Bauvergabelogiken unreflektiert auf Architekturleistungen übertragen, untergräbt dies nicht nur den Berufsstand, sondern auch die Baukultur insgesamt.

Am Ende blieb eine klare berufspolitische Botschaft: Rügen ist kein Zeichen von Konfliktlust, sondern Ausdruck professioneller Verantwortung. Sie stärkt faire Verfahren, schützt den Mittelstand und trägt dazu bei, dass öffentliche Bauvorhaben qualitätsorientiert vergeben werden. Wie Gumprecht es zusammenfasste: „Wenn etwas nicht stimmt, dann sagen wir es lieber rechtzeitig – sachlich, aber bestimmt.“

Kontakt
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Assistentin und Sachbearbeiterin
+49 511 28096-35
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Architektin Dipl.-Ing. Susanne de Vries
Referentin
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