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Schulbau in Niedersachsen

Zukunftsweisende pädagogische Konzepte bedürfen gut und dauerhaft gestalteter Gebäude und der dazugehörigen Außenanlagen. Vor allem müssen die Wünsche der Auftraggeber und Nutzer nach einer offenen, funktionalen, qualitätsvollen und identitätsstiftenden Gestaltung sowohl im Neubau als auch bei Veränderungen im Bestand räumlich und konstruktiv so umgesetzt werden, dass ein positives flexibel  nutzbares Lernumfeld entsteht.

Idealerweise wird im partizipatorischen Dialog nachhaltig geplant, um den Vorgaben wirtschaftlicher Bau- und Unterhaltskosten ebenso wie sicherheitsrelevanten Belangen Rechnung zu tragen.

Räumlich lassen sich diese berechtigten pädagogischen Forderungen jedoch weder auf der Basis der Schulbaurichtlinie und der Niedersächsischen Bauordnung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzen, noch im Rückgriff auf die bereits seit geraumer Zeit außer Kraft gesetzten Schulbauhandreichung aus dem Jahr 1988. Aufgrund mangelnder Alternativen findet sie immer noch Anwendung und bildet in den meisten Fällen die Grundlage zur Planung von Schulgebäuden und ihren Freiflächen.

Als Konsequenz der oben beispielhaft benannten Defizite, stellen Schulträger und Bauaufsichtsbehörden je nach Bauvorhaben und Kommune eigene Rahmenbedingungen auf, sodass erhebliche Divergenzen in der niedersächsischen Schullandschaft erkennbar sind.

In diesem Sinne trägt eine Überarbeitung der bestehenden Vorgaben nicht nur zu einem zügigen und wirtschaftlichen Planungs- und Bauprozess bei, sondern fördert eine regional übergreifende Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler.

Die Architektenkammer Niedersachsen ist sich als Vertretung der niedersächsischen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen ihrer gesellschaftlichen, sozialen und gestalterischen Verantwortung für ein positives und förderndes Lernumfeld bewusst. Aus diesem Grund hat sie Anfang 2018 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Defizite und Klärungsbedarfe zu identifizieren, zu benennen und die Anforderungen an einen zukunftsfähigen Schulbau zu definieren

Im einvernehmlichen Dialog von Vertretern der Politik, Planern, Schulträgern, Nutzern und Fachleuten  für Gebäudesicherheit wurde ein Maßnahmenkatalog aufgestellt, um im Sinne der nachfolgenden Generationen einen zukunftsorientierten Schulbau  in Niedersachsen zu befördern. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und eine engen Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Nutzern und Planern.

Kontakt
Syndikusrechtsanwalt Gavin Ennulat
Referent
+49 511 28096-34