Kammerwahl 2022
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Notwendige Vertretung jeder Fachrichtung, jeder Beschäftigungsart und der Juniormitglieder
Architektinnen und Architekten, freischaffend:
Marlow, Robert, 63 Jahre
Hannover, A/F
Architektinnen und Architekten, angestellt:
Kraatz, Christiane, 58 Jahre
Braunschweig, A/P
Architektinnen und Architekten, beamtet:
Büscher, Klaus, 62 Jahre
Oldenburg, A/Ö
Architektinnen und Architekten baugewerblich tätig:
Geister-Herbolzheimer, Andrea, 63
Oldenburg, A/BauS
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, freischaffend und baugewerblich tätig:
Kasubke, Kristina, 38
Hannover, IA/F
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, angestellt und beamtet:
N.N. (Aus dieser Gruppe lag keine Wahlbewerbung vor. Der Sitz wird noch nachbesetzt.)
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, freischaffend und baugewerbl. tätig:
Schonhoff, Christoph, 61
Hannover, LA/F
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, angestellt und beamtet:
Kusters, Gwendolyn, 45
Hannover, LA/P
Stadtplanerinnen und Stadtplaner, freischaffend und baugewerblich tätig:
Kellner, Karin, 60
Hannover, SP/F
Stadtplanerinnen und Stadtplaner, angestellt und beamtet:
Warnecke, Thorsten, 48
Hannover, SP/Ö
Juniormitglied 1
Schäfer, Karen, 28
Hannover, JM/A
Juniormitglied 2
Wandt, Rebekka, 27
Hannover, JM/A
Auszählung der restlichen Vertreter
Nach der Anzahl der auf sie entfallenden Stimmen gehören weiterhin die folgenden Bewerber der zu wählenden Vertreterversammlung an (§ 15 Abs. 3 Nr. 3 WahlS):
Sitz-Nr. Name, Vorname, Ort, Fachrichtung/Beschäftigungsart
13 Droste, Volker, Oldenburg, A/F
14 Martens, Sven, Rastede, A/F
15 von Heeren, Stefanie, Hannover, A/F
16 Ruf, Dilek, Hannover, A/F
17 Lokitek, Andreas, Hannover, A/P
18 Horschler, Stefan, Hannover, A/F
19 Witt, Susanne, Celle, A/F
20 Sabljo, Tatjana, Hannover, A/F
21 Oesterling, Kerstin, Rotenburg, A/F
22 Wohlfahrt, Matthias, Hannover, A/P
23 Baaran, Jan, Hannover, A/P
24 Köthe, Vanessa, Göttingen, A/P
25 Gumprecht, Horst, Oldenburg, A/F
26 Wehmeyer, Petra, Braunschweig, A/F
27 Neulen, Thomas, Hannover, A/P
28 Vickers, Arnd, Lingen, A/F
29 Wolbeck, Ulrich, Lingen, A/F
30 Adam, Astrid, Hannover, LA/F
31 Schild, Christoph, Drage, A/P
32 Wulf, Malte, Hannover, A/F
33 Kerstingjohänner, Svante, Braunschweig, JM/A
34 Seeger, Stephan, Lüneburg, A/F
35 Pfitzner, Maria, Hannover, A/F
36 Grabau, Jan, Hannover, A/F
37 Kiefer, Harald, Sarstedt, A/F
38 Peter, Michael, Braunschweig, A/F
39 Morese, Sandra, Braunschweig, A/F
40 Sprengel, Monika, Hannover, LA/P
41 Selugga, Malte, Oldenburg, A/F
42 Meyer-Pfeffermann, Elisabeth, Hannover, A/Ö
43 Leiwe, Stephan, Melle, A/F
44 Mingrone, Elia, Oldenburg, A/P
45 Lippe, Heiner, Hannover, A/F
46 Albrecht, Kirstin, Nienburg, A/F
47 Mutert, Axel Heinrich, Bramsche, A/F
48 Welp, Hendrik, Braunschweig, SP/F
49 Sauer, Michael, Hannover, A/F
50 Krafczyk, Christina, Burgwedel, A/P
51 Dälken, Bernd, Osnabrück, A/F
52 Mantik, Felicitas, Hannover, A/P
53 Lang, Annette, Leer, A/P
54 Schäfer, Jan-Gerrit, Hannover, A/F
55 Tontsch, Paul Vinzenz, Hannover, JM/LA
56 Attitar, Maria, Hannover, A/F
57 Kleine, Christian, Hannover, A/F
58 Bohlen, Jakob, Hannover, A/F
59 Ercan, Birun, Leer, A/F
60 Rokahr, Bernd, Hannover, IA/F
61 Kreykenbohm, Susanne, Hannover, A/P
62 Seidel, Oliver, Hannover, SP/F
63 Görres, Jochen, Göttingen, A/F
64 Jeßnitz, Christoph, Winsen, A/F
65 Alonso Malo, Meike, Barsinghausen, A/F
66 Bodem, Björn, Hannover, LA/F
67 Wagener, Annika, Hannover, IA/F
68 Klangwarth, Heike, Friedland, A/P
69 Remke, Tanja, Barsinghausen, IA/F
70 Hirt, Thomas, Hannover, A/F
Ihre Kandidatinnen und Kandidaten
Infos rund um die Wahl
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der Architektenkammer Niedersachsen. Sie ist das demokratisch gewählte Parlament des Berufsstandes und besteht aus mindestens 70 Mitgliedern. Diese wählen den Vorstand und die Präsidentin oder den Präsidenten sowie zwei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten.
Die Vertreterversammlung wird alle fünf Jahre durch die Kammermitglieder gewählt. Sie bildet Ausschüsse zur Bearbeitung von Fachthemen, beschließt Satzungen und berät und entscheidet über Vorgaben in kammer- und berufspolitischen Grundsatzfragen. Sie tagt im Regelfall zweimal im Jahr.
Die Wahl zur Vertreterversammlung ist eine reine Personenwahl. Jedes Kammermitglied hat drei Stimmen, die beliebig auf die Kandidierenden verteilt oder auch kummuliert werden können. Die Stimmabgabe erfolgt digital oder per Brief.
Zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber haben sich in Listen zusammengeschlossen, die meist von den Berufsverbänden geführt werden. Neben den Listen können sich auch Einzelkandidatinnen bzw. -kandidaten bewerben.
Beides ist möglich. Erstmals findet die Wahl zur Vertreterversammlung nicht als reine Briefwahl, sondern als Online-Wahl mit Briefwahloption statt. Sie können also ihre Stimmen online abgeben. Wer jedoch weiterhin per Brief wählen möchte, kann dies alternativ tun.
Für die Online-Wahl versendet die Kammer voraussichtlich am 10. November 2022 an alle Wahlberechtigten die Zugangsdaten mit Kennung und Passwort. Mit diesen Daten loggen Sie sich auf unserem Online-Wahlportal ein und geben auf einem elektronischen Stimmzettel Ihre bis zu drei Stimmen ab. Die Stimmabgabe ist bis zum 8. Dezember 2022, 18.00 Uhr, möglich.
Alternativ kann die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgen. Hierzu können bis zum 24. November 2022 in Textform – also insbesondere schriftlich oder per E-Mail – die Briefwahlunterlagen bei der Kammer angefordert werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei der Kammer maßgeblich. Die Briefwahl ist ebenfalls bis zum 8. Dezember 2022, 18.00 Uhr, möglich. Bis dahin müssen die Unterlagen bei der Kammer eingegangen sein.
Im PDF Anleitung zur Online-Stimmabgabe erfahren Sie, wie Sie Ihre Stimme online abgeben können.
Wahlvorschläge können schriftlich (Hinweis: eine Übersendung per E-Mail genügt nicht) ab dem 08.08.2022 eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 22.09.2022. Maßgeblich ist der Zugang bei der Architektenkammer Niedersachsen. Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier. Gern stellen wir Ihnen das Formular auch als Word-Datei zur Verfügung.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die in der Architektenliste eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner. Gleiches gilt – erstmalig – für die neuen Juniormitglieder.
Die Bewerbung jedes einzelnen Wahlbewerbers stellt einen Wahlvorschlag dar. Wahlbewerbungen können mit Zustimmung aller betroffenen Bewerberinnen und Bewerber auch in einer Wahlvorschlagsliste zusammengefasst werden; die Wahlvorschlagsliste stellt aber lediglich den Verbund einzelner selbständiger Wahlbewerbungen zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag dar.
Jeder Wahlvorschlag bzw. jede Wahlvorschlagsliste muss von mindestens fünf Wahlberechtigten unterschrieben sein, die jeweils auch ihren Namen und ihre Eintragungslistennummer (EL-Nr.) oder Juniorlistennummer (JM-Nr.) zu vermerken haben. Jeder Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen werden. Bei Wahlvorschlagslisten soll zu erkennen sein, welcher der Unterzeichner zur Vertretung des Vorschlages gegenüber dem Wahlausschuss und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlausschusses berechtigt ist.
Inhalt der Wahlvorschläge
Werden in einem Wahlvorschlag in Form einer Wahlvorschlagsliste mehr als zehn Bewerberinnen und Bewerber benannt, so muss darunter aus jedem Bezirk der Ämter für regionale Landesentwicklung mindestens eine Bewerbung stammen; bei mehr als zwanzig Bewerberinnen und Bewerbern müssen in dem Wahlvorschlag mindestens zwei Bewerbungen aus jedem Bezirk der Ämter für regionale Landesentwicklung benannt sein. Für die regionale Zuordnung ist der im Wahlvorschlag angegebene Ort bestimmend.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf sich nur in einem Wahlvorschlag bewerben. In einem Wahlvorschlag sind Familienname(n), Vorname(n), Lebensalter zum Zeitpunkt des Wahltages, die Fachrichtung sowie der Ort anzugeben. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Juniormitglied sind, haben zusätzlich noch ihre Beschäftigungsart anzugeben. Als Ort kann ein Bewerber einen Wohnsitz, eine berufliche Niederlassung oder seinen regelmäßigen Beschäftigungsort angeben. Gehört ein Bewerber mehreren Fachrichtungen an, so hat er eine Fachrichtung zu wählen. In einer Wahlvorschlagsliste sind die Bewerberinnen und Bewerber in fortlaufend nummerierter Reihenfolge aufzuführen.
Jede Wahlbewerbung ist von der Bewerberin bzw. dem Bewerber, bei Wahlvorschlagslisten von deren Vertretung, zu unterzeichnen. Zusätzlich ist bei einer Wahlvorschlagsliste eine unterschriebene Zustimmungserklärung jedes Bewerbers zur Aufnahme in die Liste beizufügen.
Nachträgliche Änderung
Wahlvorschläge können bis zum 22.09.2022 durch schriftliche Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers gegenüber dem Wahlausschuss geändert oder zurückgezogen werden. Ein Rücktritt ist unwiderruflich. Bei Wahlvorschlagslisten wird der zurückgetretene Bewerber aus der Liste gestrichen.
Zulassung/Ausschluss von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge, die nach dem 22.09.2022 eingehen, werden vom Wahlausschuss zurückgewiesen. Gleiches gilt für Wahlvorschläge, die den sonstigen Anforderungen der Wahlsatzung nicht genügen, soweit nicht eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Wahlsatzung zulässige Korrektur bis spätestens zum 06.10.2022 erfolgt. Ist die Einreichungsfrist abgelaufen, so können die verspätete Einreichung, eine mangelhafte Bezeichnung des Bewerbers, die Zweifel an seiner Identität begründen, sowie eine fehlende Zustimmungserklärung eines Bewerbers nicht mehr behoben werden. Sind die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerbungen einer Wahlvorschlagsliste nicht erfüllt, werden ihre Namen aus der Liste gestrichen.
Wahlvorschlagsverzeichnis
Das Wahlvorschlagsverzeichnis wird vom 03.11.2022 an bis zum Ablauf der Wahl in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Niedersachsen zur Einsicht ausgelegt.
08.08.2022: Beginn Einreichung Wahlvorschläge
22.09.2022: Ende der Einreichung, Änderung, Zurücknahme Wahlvorschläge
bis 04.10.2022: Einreichung der Wahlwerbung fürs Internet - an lars.menz@aknds.de
bis 04.10.2022: Einreichung der Wahlwerbung für das November-DAB - an lars.menz@aknds.de
bis 01.11.2022: Einreichung der Wahlwerbung für den Sonder-Newsletter - an lars.menz@aknds.de
spätestens 14.11.2022: Versand der Wahlunterlagen zur Online-Wahl
bis 24.11.2022: Anforderung von Briefwahlunterlagen
08.12.2022: letzter möglicher Wahltag, Stimmabgabe bis 18 Uhr
09.12.2022: Wahlauszählung und Veröffentlichung des Ergebnisses auf der Homepage
16.02.2023: konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung
Deutsches Architektenblatt
Wahlwerbung der Verbände und Einzelbewerberinnen und -bewerber erscheinen in der November-Ausgabe, spätester Abgabeschluss ist der 04.10.2022. Abgabe eines druckfähigen PDFs, 300 dpi, komplett gestaltet mit Text und Bild.
- ganze Seite: 21,5 x 18,5 cm (H x B) – ab 11 Kandidatinnen und Kandidaten
- halbe Seite: 10 x 18,5 cm (H x B) – 2 bis 10 Kandidatinnen und Kandidaten
- halbe Spalte: 10 x 6 cm (H x B) – Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten
Aknds.de
Texte, Fotos, Logos, Videos, Links - in längerer Form als im DAB möglich - bitte bis 04.10.22 einreichen.
Video
Verbände und Einzelbewerber können auch kurze Videos abgeben (ca. 1 min. Länge, MP4-Format), die auf dem YouTube-Kanal der Kammer eingestellt und dann auf den Detailseiten innerhalb dieser Landingpage eingebunden werden.
Newsletter
Im November wird ein Sonder-Newsletter zur Wahl verschickt, der auf diese Landingpage verlinkt. In diesem Newsletter können pro Verband/Bewerber je ein Foto und ein Text (max. 600 Zeichen inkl. Leerzeichen) eingesetzt werden, die jeweils auf die Detailseiten des Verbands/Bewerbers auf dieser Landingpage verlinken. Abgabeschluss 01.11.22.
Alle Materialien bitte per E-Mail an: lars.menz@aknds.de
Adressen für die Wahlwerbung
Die Architektenkammer Niedersachsen stellt den Verbänden sowie Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zur Vertreterversammlung bei Bedarf zur Wahlwerbung Adresslisten der Kammermitglieder zur Verfügung. Mitgeteilt werden Name und Anschrift – nicht jedoch Telefonnummern, Faxverbindungen oder E-Mail-Adressen.
Falls Sie Adressdaten anfordern möchten, bitten wir um Mitteilung, zu welchen Kammermitgliedern (z.B. Angestellte, Freischaffende, Architekten, Innenarchitekten, Juniormitglieder) Sie die Daten benötigen. Bitte denken Sie auch daran, uns diese Erklärung zur Datenverwendung unterzeichnet zurückzusenden.
Amtliche Bekanntmachung zur Kammerwahl am 8. Dezember 2022
Der Wahlausschuss der Architektenkammer Niedersachsen gibt gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlsatzung zur Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Niedersachsen (WahlS) Folgendes bekannt:
1. Wahltermin (§ 3 Abs. 1 WahlS)
Der Vorstand der Architektenkammer Niedersachsen hat am 24. Februar 2022 beschlossen, den Termin für die Neuwahl zur Vertreterversammlung auf Donnerstag, den 8. Dezember 2022, festzusetzen. Der Vorstandsbeschluss wurde im DAB 4/2022, S. 15 veröffentlicht.
2. Form der Wahl (§ 1 Abs. 5 WahlS)
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Niedersachsen hat am 28. April 2022 beschlossen, dass die Wahl zur Vertreterversammlung als internetbasierte elektronische Wahl (Online-Wahl) mit Briefwahloption stattfindet.
3. Wahlverzeichnis (§ 4 Abs. 3 WahlS)
Das Wahlverzeichnis wird zur Einsichtnahme für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Niedersachsen, Laveshaus, Friedrichswall 5, 30159 Hannover in der Zeit vom 15. September bis 20. Oktober 2022, montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bereitgehalten.
4. Einspruchsmöglichkeit gegen das Wahlverzeichnis (§ 4 Abs. 4 WahlS)
Wer eine Eintragung im Wahlverzeichnis für unrichtig hält, kann bis zum 20. Oktober 2022 beim Wahlausschuss schriftlich Einspruch einlegen. Der Wahlausschuss hat unverzüglich über den Einspruch zu entscheiden, seine Entscheidung der Einspruchsführerin oder dem Einspruchsführer mitzuteilen und ggf. das Wahlverzeichnis zu berichtigen.
5. Einreichung von Wahlvorschlägen (§ 5 Abs. 1 WahlS)
Wahlvorschläge können vom 8. August bis zum 22. September 2022 schriftlich beim Wahlausschuss in der Architektenkammer Niedersachsen, Laveshaus, Friedrichswall 5, 30159 Hannover, eingereicht werden.
5.1 Form der Wahlvorschläge (§ 5 Abs. 2 WahlS)
Jede Bewerbung einer Person stellt einen Wahlvorschlag dar. Wahlbewerbungen können mit Zustimmung aller betroffenen Bewerberinnen und Bewerber auch in einer Wahlvorschlagsliste zusammengefasst werden; die Wahlvorschlagsliste stellt aber lediglich den Verbund einzelner selbständiger Wahlbewerbungen zu einem gemeinsamen Wahlvorschlag dar.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf (5) Wahlberechtigten unterschrieben sein, die jeweils auch ihren Namen und ihre Eintragungs- oder Juniorlistennummer zu vermerken haben.
Jeder Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort versehen werden.
Bei Wahlvorschlagslisten soll zu erkennen sein, wer zur Vertretung des Vorschlages gegenüber dem Wahlausschuss und zur Entgegennahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlausschusses berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber, gilt diejenige Person als berechtigt, die an erster Stelle steht, bzw. bei Verbänden der oder die Vorsitzende.
5.2 Inhalt der Wahlvorschläge (§ 5 Abs. 3 WahlS)
Werden in einem Wahlvorschlag in Form einer Wahlvorschlagsliste mehr als zehn (10) Bewerberinnen und Bewerber benannt, so muss darunter aus jedem Bezirk der Ämter für regionale Landesentwicklung mindestens eine (1) Bewerbung sein; bei mehr als zwanzig (20) Bewerberinnen und Bewerbern müssen in dem Wahlvorschlag mindestens zwei (2) Bewerbungen aus jedem Bezirk der Ämter für regionale Landesentwicklung benannt sein. Für die regionale Zuordnung ist der im Wahlvorschlag angegebene Ort bestimmend.
Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf sich nur in einem Wahlvorschlag bewerben.
In einem Wahlvorschlag sind Familienname(n), Vorname(n), Lebensalter zum Zeitpunkt des Wahltages, Fachrichtung sowie der Ort anzugeben. Bei Pflichtmitgliedern ist zusätzlich die Beschäftigungsart anzugeben. Als Ort kann ein Wohnsitz, eine berufliche Niederlassung oder ein regelmäßiger Beschäftigungsort angegeben werden. Gehört eine Bewerberin oder ein Bewerber mehreren Fachrichtungen an, so hat sie oder er eine Fachrichtung zu wählen. In einer Wahlvorschlagsliste werden zusätzlich die Bewerbungen in fortlaufend nummerierter Reihenfolge aufgeführt.
Jede Wahlbewerbung ist von der Bewerberin oder dem Bewerber, bei Wahlvorschlagslisten von deren Vertretung (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 WahlS), zu unterzeichnen. Zusätzlich ist bei einer Wahlvorschlagsliste eine unterschriebene Zustimmungserklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers zur Aufnahme im Wahlvorschlag beizufügen.
6. Berücksichtigung von nur form- und fristgerecht eingereichten Wahlvorschlägen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 WahlS)
Wahlvorschläge, die nach dem 22. September 2022 bei der Architektenkammer eingehen, werden vom Wahlausschuss zurückgewiesen. Gleiches gilt für Wahlvorschläge, die den sonstigen Anforderungen der Wahlsatzung nicht genügen, soweit nicht eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 WahlS zulässige Korrektur bis spätestens zum 6. Oktober 2022 erfolgt. Ist die Einreichungsfrist abgelaufen, so können die verspätete Einreichung, eine mangelhafte Bezeichnung der Bewerberin oder des Bewerbers, die Zweifel an der Identität begründen, sowie eine fehlende Zustimmungserklärung einer Bewerberin oder eines Bewerbers nicht mehr behoben werden. Sind die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerbungen einer Wahlvorschlagsliste nicht erfüllt, werden ihre Namen aus der Liste gestrichen.
7. Auslegung des Wahlvorschlagsverzeichnisses (§ 6 Abs. 3 WahlS)
Das Wahlvorschlagsverzeichnis wird vom 3. November 2022 an bis zum Ablauf der Wahl in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Niedersachsen, Laveshaus, Friedrichswall 5, 30159 Hannover, in der Zeit von montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsicht ausgelegt.
8. Wahlunterlagen (§ 9 Abs. 1 und 4 WahlS)
Die Wahlunterlagen zur Online-Wahl werden spätestens am 14. November 2022 an alle Wahlberechtigten (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 WahlO) versandt. Bis zum 24. November 2022 können als Option Briefwahlunterlagen bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Niedersachsen, Laveshaus, Friedrichswall 5, 30159 Hannover, angefordert werden. Die Anforderung bedarf der Textform (z.B. per Schreiben oder E-Mail). Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei der Architektenkammer maßgeblich.
Der Wahlausschuss der Architektenkammer Niedersachsen, Friedrichswall 5, 30159 Hannover,
Tel.: 0511/280 96 – 0
Die Wahlsatzung ist veröffentlicht unter https://www.aknds.de/architektenkammer/kammerrecht
Architekt Dipl.-Ing. Wolfgang Schneider
Vorsitzender des Wahlausschusses der Architektenkammer Niedersachsen
Hier können Sie die der Wahl zugrunde liegende Wahlsatzung einsehen.