Die neue HOAI tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft und gilt für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Das ArchLG ist zwar für die Honorarberechnung in der Praxis weniger relevant, es bildet jedoch die gesetzliche Grundlage zur HOAI. Zudem findet sich doch der klare Hinweis des Gesetzgebers, dass die in der HOAI ausgewiesenen Honorare eine angemessene Vergütung für die Leistungen darstellen.
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