Die Bundesregierung kommt damit ihrer Ankündigung nach, dass die Absenkung auf 16 % und 5 % zwischen 1.7. und 31.12.2020 einmalig zeitlich befristet war. Für die Architekten tritt zwar auf der einen Seite der „Normalzustand“ vor der Senkung wieder ein, doch ist davon auszugehen, dass insbesondere Bauherren sich mit Fragen und Wünschen an die Planer wenden werden.
Weiterhin ist der BAK-Leitfaden „Fragen und Antworten zur temporären Mehrwertsteuersenkung bei Architektenverträgen“ (Stand: 29.7.2020) aktuell und lesenswert. In dem nachfolgenden Merkblatt fassen wir nochmals die wesentlichen mehrwertsteuerrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zusammen.