Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SIGEKO)
Seit dem 1. Juli 1998 muss aufgrund der Baustellenverordnung auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator die Bauarbeiten begleiten. Ist der Umfang der Arbeiten größer als 500 Personentage oder werden besonders gefährliche Arbeiten verrichtet, kommen noch weitere Pflichten hinzu. Die Erfüllung der Anforderungen aus der Baustellenverordnung ist prinzipiell Pflicht des Bauherrn, der diese Aufgaben wiederum an einen geeigneten Dritten durch Beauftragung übertragen kann. "Geeignete Dritte" sind besonders Architekten, die sich durch Teilnahme an einschlägigen Weiterbildungslehrgängen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren besonders qualifiziert haben.
Auf diesen Seiten finden Sie eine Liste (sortiert nach Postleitzahlen) von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, die Mitglieder der Architektenkammer Niedersachsen sind und an die Sie sich wenden können. Wählen Sie in der linken Navigation einen Postleitzahlenbereich.
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0511 28096-65
andreas.knapp(at)aknds.de


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