Bayerische Architektenversorgung
Als Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen werden Sie automatisch auch Mitglied beim berufsständischen Versorgungswerk, der Bayerischen Architektenversorgung, der Niedersachsen per Staatsvertrag angeschlossen ist. Sofern Sie im Angestelltenverhältnis tätig sind, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Die Zugehörigkeit zum berufsständischen Versorgungswerk begründet Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an die Hinterbliebenen. Die Leistungen sind bis auf wenige Ausnahmen beitragsbezogen, d. h. es besteht die Möglichkeit, sich durch entsprechende Beitragszahlungen eine weit über dem Rentenniveau liegende individuelle Altersversorgung aufzubauen.
Bayerische Architektenversorgung
Arabellastraße 31
81925 München
Telefon 089 9235-6
Bayerischen Architektenversorgung
oder fragen Sie nach bei der Architektenkammer Niedersachsen, Telefon 0511 28096-0.
Krankenversicherung
Als Mitglied können Sie eine private Krankenvollversicherung oder auch eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der DKV abschließen, ebenfalls zu günstigen Konditionen, da die Architektenkammer mit der DKV durch einen Gruppenversicherungsvertrag verbunden ist.
DKV Deutsche Krankenversicherung
Aachener Straße 300
50933 Köln
Telefon 0221 578-3918
DKV Deutsche Krankenversicherung
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