Tragwerksplaner


Bauwerke müssen standsicher sein, weswegen der Staat von Bauherren den Nachweis über die Standsicherheit der baulichen Anlagen verlangt. Standsicherheitsnachweise und Tragwerksplanungen sowie Statiken für Gebäude, die nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gemäß § 75 a NBauO sowie bei Verfahren nach § 69 a NBauO (genehmigungsfreie Wohngebäude) durchzuführen sind, werden gemäß § 75 a (3) bzw. § 69 a Abs. 1 Nr. 4 NBauO von Architekten und Bauingenieuren aufgestellt, die in eine eigens dafür eingerichtete Liste bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen sind. Die von dieser Personengruppe erstellten Standsicherheitsnachweise bedürfen bis auf wenige Fälle nicht mehr der Überprüfung während des Baugenehmigungsverfahrens.

Tragwerksplanerliste

In dieser Liste finden Sie Architekten, die als Tragwerksplaner eingetragen sind und an die Sie sich wenden können (sortiert nach Postleitzahlen):

PLZ-Bereich 2
PLZ-Bereich 3
PLZ-Bereich 4

Architektensuche

Finden Sie Ihren Architekten, Innen- oder Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner aus Niedersachsen:

Architektensuche

Ihr Ansprechpartner

Andreas Knapp
0511 28096-65
andreas.knapp(at)aknds.de