Stadtplanung
Stadtplaner erstellen in gesetzlich geregelten Verfahren Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Sie gestalten darin die räumliche Umwelt, definieren Baumassen, Baunutzungen, infrastrukturelle und ökologische Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Städten und Dörfern. Sie moderieren und koordinieren die Verfahren, an denen neben den kommunalen Gremien auch die zuständigen Behörden sowie Fachplaner, Interessengruppen, Investoren und betroffene Bürger beteiligt werden.
Im Rahmen gesetzlich geregelter Verfahren erarbeiten Architekten außerdem Satzungen für Sonderzwecke, z. B. Gestaltung oder Werbung. Darüber hinaus machen Architekten städtebauliche Untersuchungen und Konzepte, die als Entwicklungs- und Rahmenpläne oder als Einzelgutachten, z. B. Baumassen- oder Ensemblestudien, die gesetzlich geregelten Verfahren inhaltlich vorbereiten.
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