Den richtigen Architekten auswählen
Architekten planen Ihnen Gebäude, die zweckmäßig, sicher, wirtschaftlich und gut gestaltet sind und das öffentliche Baurecht einhalten. Ihr Tätigkeitsgebiet reicht vom Einfamilienhaus bis zum Stadttheater, vom Kindergarten bis zur Gewerbehalle. Immer mehr Bedeutung gewinnen dabei die Sanierung, Modernisierung und Umnutzung vorhandener Gebäude. Teilweise sind Architekten auch in der Stadtplanung tätig.
Innenarchitekten planen Ihnen Innenräume, Wohn- und Büroräume, gestalten Ladenbauten und Messestände bis hin zu Hotel- und Gaststätteneinrichtungen. Innenarchitekten planen auch die damit verbundenen Umbauten an vorhandenen Gebäuden.
Landschaftsarchitekten planen Ihnen Grün- und Freiflächen. Ihr Tätigkeitsgebiet reicht vom privaten Hausgarten über die Fußgängerzone bis hin zu Parks und öffentlichen Anlagen. Landschaftsarchitekten sind auch in der Landschaftsplanung tätig.
Stadtplaner arbeiten in der Stadt- und Raumplanung, erstellen städtebauliche Pläne und wirken bei der Raumordnung mit.
Übrigens: Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten präsentieren ausgewählte Arbeiten jedes Jahr beim Tag der Architektur oder bei Sonderveranstaltungen wie den Gartenwelten. Eine gute Gelegenheit, sich kennenzulernen. Alle Termine finden Sie hier.
Die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" und "Stadtplaner" sind gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Architektenliste des Landes Niedersachsen oder eines anderen Bundeslandes eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Hochschulstudium, eine mindestens zweijährige Tätigkeit in den Berufsaufgaben, die mit eigenen Arbeiten belegt werden muss, sowie in der Regel der Nachweis von mindestens acht Fortbildungsveranstaltungen.
Die Architektenkammer verwaltet die Architektenliste und sorgt dafür, dass die eingetragenen Personen ihre Berufspflichten erfüllen. Dazu gehört u. a. die regelmäßige Fortbildung und (bei selbstständiger Tätigkeit) der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplaner" sind deshalb Gewähr für eine besondere Qualität der Dienstleistung. Ihr gesetzlicher Schutz ist Verbraucherschutz: Wer mit einem Architekten, Innen- oder Landschaftsarchitekten baut oder plant, kann sich auf diese Qualität verlassen.
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Ihre Ansprechpartnerin
Karin Binnewies
0511 28096-59
karin.binnewies(at)aknds.de


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